Akkreditierungsrichtlinien

Was sind die Kriterien für eine Medienakkreditierung für die Geneva International Motor Show?

Wir bemühen uns, die Medienakkreditierung für die Geneva International Motor Show für alle Antragsteller zu einem reibungslosen Prozess zu machen. Die Akkreditierung wird ausschliesslich für die Zwecke der journalistischen Berichterstattung erteilt.

Akkreditiert werden kann jede Person, die den folgenden Nachweis einer journalistischen (einschliesslich fotojournalistischen) Tätigkeit mit Bezug zum Thema Automobilsektor erbringen kann:

  • Durch Vorlage von 3 unterzeichneten Artikeln, die frühestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung veröffentlicht wurden.
  • Oder; durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind und das zum Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns nicht älter als drei Monate ist.
  • Oder; durch Vorlage einer Originalkopie einer schriftlichen Beauftragung von einem anerkannten Redaktionsbüro oder einer Fotoagentur, im Original, die sich auf die Geneva International Motor Show 2024 bezieht.
  • Oder; durch die Bereitstellung eines Traffic-Berichts Ihrer Webseite/Ihres Blogs/Social-Media-Profils (für Blogger/Influencer).
  • Oder; durch die Bereitstellung von Weblinks zu mindestens 3 Artikeln in einer einzigen angesehenen und anerkannten Online-Publikation. Sie müssen ausserdem nachweisen, dass die Publikation eine ausreichende Reichweite hat, seit mindestens 6 Monaten besteht und seit mindestens 3 Monaten regelmässig mit relevanten Artikeln aktualisiert wird. (In Einzelfällen können für Blogger gesonderte, detailliertere Akkreditierungsregeln festgelegt werden, mit einem gesonderten Status für Blogger).
  • Oder; durch Einsendung eines gültigen Presseausweises, der von einem anerkannten Journalistenverband ausgestellt wurde.

Bitte beachten Sie, dass allein die Vorlage eines Presseausweises in der Regel nicht ausreicht, um akkreditiert zu werden. Der Veranstalter der Ausstellung behält sich das Recht vor, weitere Nachweise für journalistische Tätigkeiten anzufordern.

Die Nachweise sollten auf Englisch vorgelegt werden. Es besteht kein automatisches Recht auf Akkreditierung. Erforderlichenfalls übt der Veranstalter sein Hausrecht aus.

Die folgenden Personengruppen werden nicht akkreditiert:

  • Personen ohne journalistische Berechtigungen, wie Konto- oder Verkaufsmanager, Werbemanager oder Webmaster, PR-Berater und private Begleitpersonen
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freiberuflichen Journalisten vorlegen
  • Personen, die ausschliesslich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind